Alles, was Sie über die Schweizer Autobahnvignette wissen müssen
Jährliche Gültigkeit vom 1. Dezember bis 31. Januar
PKW, Motorräder und Wohnmobile bis 3.5 Tonnen
An Grenzübergängen, Tankstellen und Poststellen
Die Vignette ist eine Gebührenmarke für die Nutzung der Schweizer Autobahnen und Autostrassen. Sie dient der Finanzierung des Schweizer Strassennetzes und ist für bestimmte Fahrzeugtypen verpflichtend.
Mehr erfahrenDie Vignette ist eine Gebührenmarke für die Nutzung der Schweizer Autobahnen und Autostrassen. Sie ist ein Jahr gültig und muss an der Windschutzscheibe angebracht werden.
Diese Gebührenmarke dient der Finanzierung des Schweizer Strassennetzes.
Fahrzeuge bis 3.5 Tonnen Gesamtgewicht benötigen eine Vignette für die Autobahnnutzung.
Motorräder benötigen ebenfalls eine Vignette für die Autobahnnutzung.
Wohnmobile bis 3.5 Tonnen unterliegen den gleichen Regelungen wie PKW.
Die Standard-Vignette ist ein Jahr gültig, vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Die Vignette wird mit dem Kauf gültig und muss sofort an der Windschutzscheibe angebracht werden.
Die Gültigkeit endet automatisch am 31. Januar des Folgejahres.
Fahrzeuge über 3.5 Tonnen unterliegen anderen Gebührenregelungen und benötigen keine Vignette.
Bestimmte Fahrzeuge wie Rettungsfahrzeuge oder Fahrzeuge mit Sonderausstattung können von der Vignettenpflicht befreit sein.
Die Vignette ist vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig.
Die Vignette ist an Grenzübergängen, Tankstellen und Poststellen erhältlich.
Die Nutzung der Autobahn ohne gültige Vignette kann zu einer Gebühr führen.
Die Vignette ist nicht übertragbar und gilt nur für das Fahrzeug, für das sie gekauft wurde.
Bei Beschädigung der Vignette oder der Windschutzscheibe kann eine Ersatzvignette beantragt werden.
Als führendes Beratungsunternehmen für Schweizer Autobahnvignetten unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die Vignettenbeschaffung und -nutzung.
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